Die Betreiberverantwortung beginnt mit der Abnahme der Trinkwasseranlage. Der Betreiber (UsI) ist verantwortlich für den hygienisch einwandfreien Betrieb, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Umsetzung der VDI 6023.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und die VDI 6023 verpflichten Betreiber, Trinkwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben. Die Anlage darf die Trinkwasserqualität nicht negativ beeinflussen. Bei Überschreitungen mikrobiologischer Grenzwerte besteht sofortige Meldepflicht an das Gesundheitsamt.
Häufige Versäumnisse sind unklare Zuständigkeiten, fehlende Legionellenprüfungen oder mangelhafte Dokumentation. Betreiber sollten Verantwortlichkeiten schriftlich regeln, digitale Wartungssysteme nutzen und regelmäßige Schulungen durchführen. Ein professionelles Anlagenmanagement ist entscheidend für Hygiene und Rechtssicherheit.