Gesetzliche Grundlagen zur Vermeidung von Legionellen­befall und Betreiber­verantwortung

Gesetzliche Grundlagen zur Vermeidung von Legionellenbefall und Betreiberverantwortung

Die Betreiberverantwortung beginnt mit der Abnahme der Trinkwasseranlage. Der Betreiber (UsI) ist verantwortlich für den hygienisch einwandfreien Betrieb, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Umsetzung der VDI 6023.

Rechtliche Grundlage

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und die VDI 6023 verpflichten Betreiber, Trinkwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben. Die Anlage darf die Trinkwasserqualität nicht negativ beeinflussen. Bei Überschreitungen mikrobiologischer Grenzwerte besteht sofortige Meldepflicht an das Gesundheitsamt.

Pflichten des Betreibers

  • Sicherstellung des hygienischen Betriebs (Temperaturgrenzen einhalten, Stagnation vermeiden)
  • Organisation und Durchführung regelmäßiger Prüfungen (z. B. Legionellenprüfung nach §14b TrinkwV)
  • Vollständige Dokumentation aller Maßnahmen, Prüfungen und Wartungen
  • Schulung und Unterweisung des Personals (VDI 6023 Kat. A oder B)
  • Umsetzung eines funktionierenden Instandhaltungsmanagements

Typische Fehler und Empfehlungen

Häufige Versäumnisse sind unklare Zuständigkeiten, fehlende Legionellenprüfungen oder mangelhafte Dokumentation. Betreiber sollten Verantwortlichkeiten schriftlich regeln, digitale Wartungssysteme nutzen und regelmäßige Schulungen durchführen. Ein professionelles Anlagenmanagement ist entscheidend für Hygiene und Rechtssicherheit.