Die Auswahl geeigneter Werkstoffe ist entscheidend für die Trinkwasserhygiene. Nur Materialien, die den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (§17, §25) und der VDI 6023 entsprechen, dürfen eingesetzt werden. Fehler bei der Materialwahl können zu Legionellenbefall, Biofilmbildung oder chemischer Kontamination führen.
Zulässige Werkstoffe müssen auf der UBA-Positivliste stehen und dürfen die Trinkwasserqualität nicht beeinträchtigen. Sie müssen beständig, hygienisch unbedenklich und korrosionssicher sein. Wichtige Regelwerke sind DIN EN 806, DVGW W 534 und die Trinkwasserverordnung (§25 TrinkwV).
Unzulässige Werkstoffe wie Bleirohre oder Kupfer bei zu niedrigem pH-Wert stellen ein hohes Risiko für die Trinkwasserqualität dar. Sie können Grenzwerte überschreiten und eine Gesundheitsgefahr darstellen. Der Einsatz solcher Materialien ist gemäß TrinkwV verboten.
Empfohlene Materialien sind Edelstahl, Kunststoffrohre (PE-X, PP, PB) sowie Messing- und Rotgussteile. Bei der Kombination unterschiedlicher Werkstoffe ist auf Kontaktkorrosion zu achten. Edelstahl sollte stets vor verzinktem Stahl eingebaut werden. Sämtliche Produkte müssen DVGW-zertifiziert sein.
Wer unzulässige Materialien verbaut, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§25 TrinkwV) und riskiert Bußgelder bis 25.000 €. Zudem gilt die Anlage als mangelhaft im Sinne des Werkvertragsrechts. Das kann Regressforderungen und Rückbaupflichten nach sich ziehen.
Fordern Sie vom Installateur eine vollständige Materialliste mit Herstellerangaben und UBA-Nachweis. Eine saubere Dokumentation schützt vor späteren Haftungsproblemen.