Betreiber von Trinkwasseranlagen tragen die volle Verantwortung für den hygienisch sicheren Betrieb. Nach VDI 6023 und Trinkwasserverordnung (§§ 14–17 TrinkwV) müssen sie sicherstellen, dass die Anlage ordnungsgemäß betrieben, kontrolliert und instand gehalten wird.
Zur Betreiberpflicht gehören regelmäßige Inspektionen, Funktionsprüfungen und die Überwachung der Wasserqualität. Die Kontrolle umfasst Temperaturmessungen, Funktionsprüfungen von Zirkulationssystemen, Spülvorgänge und mikrobiologische Untersuchungen auf Legionellen. Alle Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Eine fachgerechte Instandhaltung nach VDI 3810 und DIN EN 806-5 gewährleistet den hygienisch einwandfreien Betrieb. Typische Maßnahmen sind der Austausch defekter Bauteile, Reinigung von Speichern und Filtern sowie regelmäßige Überprüfung von Sicherungseinrichtungen und Temperaturhaltern.
Alle Wartungs- und Kontrollmaßnahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Digitale Systeme erleichtern die Erfassung, Nachverfolgung und Erstellung von Prüfberichten. Eine lückenlose Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und schützt vor Haftungsrisiken.