Wird bei einer Trinkwasseruntersuchung ein Legionellenbefall festgestellt, müssen sofort geeignete Desinfektions- und Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden. Ziel ist es, die mikrobiologische Sicherheit wiederherzustellen und zukünftige Kontaminationen zu verhindern.
Die thermische Desinfektion erfolgt durch kurzfristiges Erhitzen des Warmwassers auf mindestens 70 °C und Spülung aller Entnahmestellen. Alternativ können chemische Verfahren mit Wasserstoffperoxid, Chlordioxid oder anderen zugelassenen Mitteln eingesetzt werden. Diese müssen den Vorgaben der DIN EN 806-4 entsprechen.
Nach der Desinfektion ist eine Gefährdungsanalyse gemäß DVGW W 1001 durchzuführen. Dabei werden mögliche Ursachen wie Stagnation, Temperaturprobleme oder Materialfehler identifiziert. Anschließend erfolgt eine Nachbeprobung zur Bestätigung des Sanierungserfolgs.
Betreiber sind verpflichtet, alle Maßnahmen unverzüglich umzusetzen und zu dokumentieren. Eine fehlende oder verspätete Sanierung kann als Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung gewertet werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.