Wird bei einer Trinkwasseruntersuchung ein Legionellenbefall festgestellt, muss der Betreiber eine Gefährdungsanalyse durchführen. Diese Pflicht ist in § 16 TrinkwV verankert und wird in der VDI 6023 sowie DVGW W 1001 näher beschrieben.
Ziel ist es, die Ursachen der Kontamination zu identifizieren und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Die Analyse umfasst:
Die Gefährdungsanalyse darf nur durch fachkundige Personen mit VDI 6023-Zertifizierung oder vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden. Betreiber müssen den Bericht aufbewahren und auf Verlangen der Behörde vorlegen. Die Verantwortung bleibt beim Betreiber, auch wenn ein externer Dienstleister beauftragt wird.
Erstellen Sie standardisierte Vorlagen für Gefährdungsanalysen und speichern Sie diese digital. So können wiederkehrende Prozesse effizient und nachvollziehbar umgesetzt werden.