Gefährdungs­analyse nach Legionellen­befund – Pflicht und Vorgehen nach Trinkwasser­verordnung

Gefährdungsanalyse nach Legionellenbefund – Pflicht und Vorgehen nach Trinkwasserverordnung

Wird bei einer Trinkwasseruntersuchung ein Legionellenbefall festgestellt, muss der Betreiber eine Gefährdungsanalyse durchführen. Diese Pflicht ist in § 16 TrinkwV verankert und wird in der VDI 6023 sowie DVGW W 1001 näher beschrieben.

Ziele und Ablauf der Gefährdungsanalyse

Ziel ist es, die Ursachen der Kontamination zu identifizieren und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Die Analyse umfasst:

  • Prüfung der Anlagendokumentation
  • Begehung und Bewertung der Installation
  • Temperaturmessungen und mikrobiologische Kontrollen
  • Bewertung der Betriebsweise (Stagnation, Temperaturführung, Nutzung)
  • Erstellung eines Maßnahmenplans

 

Rechtliche Grundlage und Verantwortlichkeit

Die Gefährdungsanalyse darf nur durch fachkundige Personen mit VDI 6023-Zertifizierung oder vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden. Betreiber müssen den Bericht aufbewahren und auf Verlangen der Behörde vorlegen. Die Verantwortung bleibt beim Betreiber, auch wenn ein externer Dienstleister beauftragt wird.

Praxis-Tipp

Erstellen Sie standardisierte Vorlagen für Gefährdungsanalysen und speichern Sie diese digital. So können wiederkehrende Prozesse effizient und nachvollziehbar umgesetzt werden.