Die regelmäßige Untersuchung auf Legionellen ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Nutzer. Sie ist Teil der Betreiberpflichten nach § 14b Trinkwasserverordnung und muss durch akkreditierte Labore erfolgen.
Laut Trinkwasserverordnung (§ 14b TrinkwV) sind Betreiber von Großanlagen verpflichtet, regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen. Die Intervalle richten sich nach Art der Nutzung und Risikobewertung. In öffentlichen und gewerblichen Anlagen beträgt das Prüfintervall in der Regel 3 Jahre.
Die Probenahme darf nur von dafür qualifizierten Fachkräften nach DIN EN ISO 19458 erfolgen. Entnahmestellen werden nach DVGW W 551 ausgewählt und müssen repräsentativ sein. Die Analyse erfolgt in akkreditierten Laboren gemäß § 15 TrinkwV.
Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml überschritten, ist der Betreiber verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und das Gesundheitsamt zu informieren. Darüber hinaus müssen Sofortmaßnahmen eingeleitet und dokumentiert werden.
Alle Untersuchungsergebnisse sind zehn Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Eine digitale Erfassung erleichtert die Nachverfolgung und Nachweisführung erheblich.