Legionellen­prüfung und mikro­biologische Untersuchung – Pflicht und Sicherheit im Trinkwasser

Legionellenprüfung und mikrobiologische Untersuchung – Pflicht und Sicherheit im Trinkwasser

Die regelmäßige Untersuchung auf Legionellen ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Nutzer. Sie ist Teil der Betreiberpflichten nach § 14b Trinkwasserverordnung und muss durch akkreditierte Labore erfolgen.

Rechtliche Grundlage der Legionellenprüfung

Laut Trinkwasserverordnung (§ 14b TrinkwV) sind Betreiber von Großanlagen verpflichtet, regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen. Die Intervalle richten sich nach Art der Nutzung und Risikobewertung. In öffentlichen und gewerblichen Anlagen beträgt das Prüfintervall in der Regel 3 Jahre.

Probenahme und Analyse

Die Probenahme darf nur von dafür qualifizierten Fachkräften nach DIN EN ISO 19458 erfolgen. Entnahmestellen werden nach DVGW W 551 ausgewählt und müssen repräsentativ sein. Die Analyse erfolgt in akkreditierten Laboren gemäß § 15 TrinkwV.

Umgang mit positiven Befunden

Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml überschritten, ist der Betreiber verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und das Gesundheitsamt zu informieren. Darüber hinaus müssen Sofortmaßnahmen eingeleitet und dokumentiert werden.

Dokumentation und Nachweis

Alle Untersuchungsergebnisse sind zehn Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Eine digitale Erfassung erleichtert die Nachverfolgung und Nachweisführung erheblich.